
Auszug aus der SatzungZweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 AG. Jugendliche sollen in ihrer Fähigkeit gefördert werden, eigene Kräfte für ihre geistige Entwicklung, Bildung und Existenzsicherung einzusetzen und anderen zu helfen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle und aktive Unterstützung der Jugendarbeit in Einrichtungen, welche sich am christlichen Menschenbild und den Idealen einer freien Gesellschaft orientieren. Als Maßnahmen der Stiftungsarbeit sind vorgesehen: |
| - | die Finanzierung von Jugendhelfern, z.B. diakonischer Helfer im sozialen Jahr | |
| - | die Ausbildungsförderung Jugendlicher im gewerblichen wie auch im schulischen und universitären Sektor | |
| - | Freizeitangebote, durch welche Jugendliche kulturell, intellektuell oder sozial gefördert werden | |
| - | die Unterstützung von Eigeninitiativen und sonstigen Aktivitäten Jugendlicher im sozialen Bereich, die Durchführung von Informationsveranstaltungen |
|
Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Kuratoriums sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |